Vorstandsmitglieder

Barbara Witschi

Katharina Herzig

Erika Leute

Peter Lanz

Marianne Schmid

Erika Werfeli

Präsidium

Sekretariat

Finanzen

Beisitzer

Revisorin

Revisorin

Vom Projekt zum Verein...

Jeder bringt sich mit seinen Möglichkeiten ein.

APHASIE plus wurde von der Initiantin als Non-Profit-Organisation mit dem Ziel gegründet, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von betroffenen Menschen zu leisten.

Das Ziel soll sein, Fähigkeiten individuell zu stärken und vorhandene Ressourcen zu aktivieren.

Die Biografie der Sängerinnen und Sänger wird dabei berücksichtigt.

Nach dem ersten Betriebsjahr wurde auf die Vereinsgründung hingearbeitet, welche am 15. März 2016 statt fand.



Katharina Herzig

Sekretärin

Initiantin des Projektes
Bewegungstherapie, Gedächtnistraining
Dipl. Kunsttherapeutin



Annamaria Savona

Dirigentin

Bachelor of Arts Klavier
Master in Musikpädagogik Hochschule der Künste Bern

Aktivmitglied EPTA Schweiz (European Piano Teachers Association)

Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Doktorandin an der pädagogischen Hochschule Schwyz

Klavier, Orgel, Geige und Chorgesang
Chorleiterin und Organistin in der Kirche San Pio X in Basel
Klavierlehrerin an verschiedenen Musikschulen
Muttersprache italienisch, sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, lernt fleissig "Bärndütsch"



Statuten Verein Aphasieplus in Langenthal

Zweck des Vereins

Artikel 1 Name und Sitz: Unter dem Namen Aphasieplus besteht ein Verein gemäss Artikel 60 bis 79 ZGB mit Sitz in Langenthal.

Namensergängung:

Anlässlich der Hauptversammlung vom 13. September 2022 wird einstimmig folgende Namensergänzung beschlossen: Aphasieplus - sing mit

Artikel 2 Zweck: Der Chor Aphasieplus bezweckt für Aphasiker jeden Schweregrades ihre Stimme im Gesang zu üben. Unser Motto: 'Wir singen, weil es uns Freude macht' beinhaltet das gegenseitige Verständnis über den Sprachverlust und die damit einhergehenden Schwierigkeiten im Lebensalltag, wie auch die Freude am Fortschritt des Chores und jeder persönliche Erfolg mit und durch den Gesang. Der Aphasieplus-Verein kann mit seinem Repertoire Auftritte organisieren. Die Einnahmen von Konzerten und Auftritten dienen der Deckung der Unkosten. Nettogewinne werden in die Chorkasse abgeleitet. Teilnahme an Gesangswettbewerben, Benefizkonzerten, Auftritten mit anderen Aphasiechören, Auftritte mit anderen Organisationen können ebenso möglich sein. Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung seitens des Vereins, Konzerte durchzuführen. Hingegen ist es sehr wünschenswert, mit öffentlichen Auftritten auf Lebenssituation von betroffenen Menschen aufmerksam zu machen.

Artikel 3 Rechungsjahr: Das Rechnungsjahr dauert vom 1.1. - 31.12.

Mitgliedschaft

Artikel 4 Mitglieder: Der Verein unterscheidet zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft. Die Jahresbeiträge werden von der ordentlichen Generalversammlung festgelegt.

a) Aktivmitglied kann werden, wer von Aphasie oder sonstiger sprachlicher Behinderung betroffen ist.

b) Der Jahresbeitrag wird durch die ordentliche Generalversammlung festgelegt.

c) Passivmitglieder oder Gönner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Artikel 5 Haftung des Vereins: Für die Verbindlichkeiten von Aphasieplus haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vorstandes sowie der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 6 Erlöschen der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.

Ausgeschlossene oder ausgetretene Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Artikel 7: Aphasieplus ist ein von jeglichen Glaubensrichtungen unabhängiger, autonomer Verein. Über einen allfälligen Anschluss oder eine Kooperation mit einem anderen Verein mit ähnlichem Zweck oder Zielen entscheidet die Generalversammlung gemäss Art. 17 dieser Statuten.

Organisation

Organe

Generalversammlung Vorstand Rechnungsrevisoren

Artikel 8 Generalversammlung: Das oberste Organ von Aphasieplus ist die Generalversammlung. Sie muss jedes Jahr bis Ende März stattfinden und ist ohne Rücksicht auf die Beteiligung beschlussfähig.

Artikel 9 Geschäfte: Folgende Geschäfte müssen an der jährlich stattfindenden Generalversammlung behandelt und genehmigt werden:

Appell

Protokoll

Jahresberichte

Kasse- und Revisorenbericht

Jahresbeitrag

Budget

Jahresprogramm

Mutationen

Wahlen

Ehrungen

Verschiedenes

Artikel 10 Abstimmung: Wenn nichts anderes verlangt wird, fasst die Generalversammlung ihre Beschlüsse in offener Abstimmung mit dem einfachen Stimmenmehr (ausgenommen Artikel 17). Bei Stimmengleichheit gibt der oder die Vorsitzende den Stichentscheid.

Artikel 11 Anträge: Anträge mit besonderer Tragweite sind 1 Monat vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen. Anträge aus der Generalversammlung können an den Vorstand zur Begutachtung gebracht werden.

Artikel 12 Amtszeit: Die Generalversammlung wählt den Vorstand und dessen Chargierte jeweils für 2 Jahre. Ersatzwahlen können auch im Zwischenjahr erfolgen. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Artikel 13 Vorstand: Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern und ist bei Anwesenheit der Mehrheit beschlussfähig. Über die Verhandlungen muss ein Protokoll geführt werden. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und der Generalversammlung abzulegen.

Artikel 14 Finanzielle Kompetenz: Die finanzielle Kompetenz des Vorstandes beträgt für einmalige, Geschäfte Fr. 300.-- pro Monat (Fr. 3600.- pro Jahr. Das Honorar an die Dirigentin und Bewegungstherapeutin wird nach jeder Chorprobe überwiesen.

Artikel 15 Revision: Die Revisoren werden alle 2 Jahre mit dem Vorstand von der Generalversammlung gewählt, sie prüfen die Belege und die Jahresrechnungen und erstatten schriftlich Bericht an die Generalversammlung.

Artikel 16 Unterschriften

Präsident

Sekretär

Kassier

vertreten den Verein kollektiv zu zweit. Der Vorstand legt die Unterschriftsberechtigungen im Bank- oder Postverkehr fest.

Schlussbestimmungen

Artikel 17 Statutenänderungen: Diese können vom Vorstand oder einzelnen Mitgliedern auf Antrag verlangt werden. Diese Anträge müssen mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Änderungen und Neuerungen sind zu traktandieren.

Artikel 18 Fusion/Auflösung des Vereins: Aphasieplus ist ein von jeglichen Glaubensrichtungen unabhängiger Verein. Über einen allfälligen Anschluss oder eine Kooperation mit einem anderen Verein mit ähnlichem Zweck oder ähnlichen Zielen entscheidet die Generalversammlung gemäss Art. 17.

Der Verein darf nicht aufgelöst werden, solange mindestens 2/3 der aktiven Mitglieder das Fortbestehen verlangen. Bei einer allfälligen Auflösung darf das Vereinsvermögen weder veräussert noch verteilt werden, sondern ist treuhänderisch zu verwalten, bis wieder ein Chor mit ähnlichem oder demselben Zweck im Oberaargau entsteht.

Artikel 19 Gerichtsstand: Der Gerichtsstand dieses Vereins ist der Verwaltungskreis Oberaargau, Städtli 26, Wangen an der Aare.

Artikel 20 Inkrafttreten: Die vorliegenden Statuten sind an der Gründerversammlung vom 15. März 2016 angenommen worden und treten sofort in Kraft.

Gründungsvorstand

Präsident Sekretär Kassier

Barbara Witschi Katharina Herzig Erika Leute

Protokoll Gründungsversammlung

Gründungsversammlung Aphasieplus am 15. März 2016 im alten Schlachthaus in

Herzogenbuchsee

Die Einladung zur Gründungsversammlung und die Statuten wurden den Teilnehmern am 16. Februar 2016 persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Vorstand: Barbara Witschi - Bracher, Präsidentin

Erika Leute, Finanzen

Katharina Herzig, Sekretariat

Peter Lanz, Sonderaufgaben und Revisor (ebenfalls Mitglied)

Kurt Ryf, Revisor

Mitglieder: Susanne Kurt

Erika Kläntschi

Hanspeter Widmer

Entschuldigt: Rosa Schütz

Peter Leuenberger

Barbara Witschi Bracher eröffnet um 16.30 Uhr die Gründungsversammlung und erklärt das Zustandekommen des Vereins. Sie stellt die einzelnen Vorstandsmitglieder vor und erläutert die Statuten.

Die Vorstandsmitglieder werden einstimmig gewählt und die Statuten genehmigt.

Budget

Erika Leute erläutert das Budget.

Dank der Spende des Frauenvereins Herzogenbuchsee von Fr. 100.- pro Person werden die Kosten pro Mitglied für das Jahr 2016/2017 auf Fr. 100.- reduziert. Der Mitgliederbeitrag beträgt üblich Fr. 200.-.

Es muss mit einem Defizit gerechnet werden. Erika Leute erklärt den Anwesenden, dass die Erhöhung der Mitgliederzahl anzustreben ist.

Tätigkeitsprogramm

  • Es werden wiederum 10 Anlässe stattfinden.

  • Die Teilnehmer werden befragt, an welchem Wochentag die Anlässe stattfinden sollen. Der Dienstag wird weiterhin von allen Anwesenden gewünscht.

  • Ferner können sich die Mitglieder zum Standort äussern. Alle Anwesenden bejahen den Standort Langenthal. Der Vorstand wird beauftragt, den durch Kurt Ryf angeregten Kontakt mit dem Vorsteher des Sozialamtes Langenthal, Herr Adrian von Rütti aufzunehmen.

  • Liederauswahl: Peter Lanz hat sich bereit erklärt, nebst dem Revisorenamt die Liederauswahl zu begleiten.

Verschiedenes

Ruth Widmer regt an, dass Teilnehmern, die dem Verein nicht betreten möchten die Möglichkeit geboten werden soll, jeden Anlass vor Ort bar zu bezahlen. Diese Anregung wird gut geheissen. Teilnehmer ohne Mitgliedschaft bezahlen pro besuchten Anlass Fr. 20.- bar.

Die Präsidentin schliesst die Gründungsversammlung um 17.15 Uhr.

Herzogenbuchsee, 15. März 2016

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